Was tun, wenn ein Trauerfall eintritt
Wenn ein Mensch stirbt, sei es überraschend von einem auf dem anderen Moment oder auch erwartet nach langer Krankheit, muss an vieles gedacht werden. Es gibt sehr viel, was nun gut bedacht und überlegt werden sollte.
Sie können uns jederzeit Tag und Nacht anrufen, damit wir für Sie in einem ersten Gespräch die nächsten notwendigen Schritte besprechen und einleiten können.
Nehmen Sie in Ruhe Abschied
Wichtig ist, dass Sie sich die Zeit lassen können die sie brauchen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Verstorbener innerhalb von 36 Stunden in eine Verstorbenenhalle überführt werden muss. Nehmen Sie sich die Zeit um in Ruhe Abschied zu nehmen so wie Sie es wünschen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in diesen Stunden und stehen an Ihrer Seite und ermöglichen Ihnen einen würdigen Abschied.
Ein sicherer Ort für Ihren Angehörigen
Wir überführen Ihren Angehörigen in unsere eigene Verstorbenenhalle. Dort wird Ihr Angehöriger sicher verwahrt, gewaschen, hygienisch grundversorgt, angekleidet und dann später in den von Ihnen ausgesuchten Sarg gebettet.
Alles was Sie Ihrem Angehörigen mit in den Sarg legen möchten, können Sie uns bei der Überführung oder auch später mit geben. Wir legen diese Gegenstände, Bilder, Briefe oder auch Fotos für Sie in den Sarg.
Beisetzung nach Ihren Wünschen
Sie können uns gerne eigene Bekleidung für Ihren verstorbenen Angehörigen geben. Auch wenn Sie später eine Einäscherung wünschen ist es möglich, ihren verstorbenen Angehörigen mit der eigenen Bekleidung einzukleiden.
Bei einer Einäscherung besteht auch die Möglichkeit kleinere Gegenstände, Fotos oder Briefe der späteren Schmuckurne beizugeben.
Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.
Wichtige Informationen für die Überführung
Die Überführung Ihres verstorbenen Angehörigen darf erst erfolgen, wenn ein Arzt eine Todesbescheinigung ausgefüllt und den natürlichen Tod bescheinigt hat.
Wenn der Angehörige zu Hause verstorben ist:
Versuchen Sie den zuletzt behandelnden Hausarzt zu erreichen, auch wenn es etwas dauert. Der Hausarzt kann dann einen natürlichen Tod Bescheinigen und die Überführung kann so zu dem Zeitpunkt durchgeführt werden, den Sie wünschen. Sollten Sie den Hausarzt nicht erreichen und sollte eine vorherige Krankheitsgeschichte vorhanden sein so wäre es gut, die Krankheitsberichte vorliegen zu haben. Damit kann der Arzt, der dann von der Polizei gerufen wird, in der Regel einen natürlichen Tod bescheinigen.
Sollten Sie den Hausarzt nicht erreichen können, so müssen Sie die Polizei anrufen die dann in den meisten Fällen eine Überführung ins Institut für Rechtsmedizin vornimmt, damit dort die Todesursache bestimmt werden kann. Es kann sein, dass dann eine Obduktion veranlasst wird.
Wenn der Angehörige im Krankenhaus verstorben ist:
Das Krankenhaus wird Sie über den Trauerfall informieren. Fast alle Krankenhäuser haben einen Klimaraum wo der Verstorbene bis zu vier Tage aufbewahrt werden kann. In vielen Krankenhäusern haben Sie die Möglichkeit, sich noch in einem Abschiedsraum zu verabschieden. Sie müssen sich nicht mit dem Krankenhaus für die Überführung oder für die Beantragung der Sterbeurkunden in Verbindung setzen.
Wenn der Angehörige in einem Hospiz verstorben ist:
Das Hospiz wird Sie über den Trauerfall informieren. In den meisten Hamburger Hospizen ist es üblich, dass die Verstorbenen nicht sofort überführt werden. Auch wenn sich kein Angehöriger verabschieden möchte, wünschen viele Hospize, dass die Überführung erst später durchgeführt wird. Sie können sich im Hospiz in Ihrer Zeit verabschieden und wenn Sie es wünschen auch bei der Überführung dabei sein.
Wenn der Angehörige in einer Seniorenanlage verstorben ist:
Die Wohnanlage benachrichtigt Sie als Angehörigen und informiert dann selbstständig den Arzt, damit die für die Überführung notwendige Totenbescheinigung ausgefüllt werden kann. Manche Seniorenanlagen haben noch Abschiedsräume, wo Sie sich verabschieden können. Da die wenigsten Seniorenanlagen eine Verwahrungsmöglichkeit haben, wird die Überführung meist zeitnah gewünscht. Wir setzen uns mit der Anlage in Verbindung und stimmen den Termin der Überführung nach Ihren Vorgaben mit der Seniorenanlage ab.
Wenn der Angehörge im Ausland verstorben ist:
Sollte der Trauerfall im Ausland eintreten so können wir Ihnen auch von Hamburg aus helfen. Entweder kann die Rücküberführung mit dem PKW oder mit dem Flugzeug erfolgen. Wir kümmern uns mit unseren Partnern vor Ort und den entsprechenden Botschaften um die Erledigung der notwendigen Formalitäten, damit Ihr verstorbener Angehöriger wieder nach Hause kommen kann. Auch die Einäscherung und damit kostengünstigere Rücküberführung können wir für Sie im Ausland veranlassen. Bei Reisen ist zu prüfen, ob es eine Auslandskrankenversicherung gibt, welche die Kosten für die Rückholung an den Heimatort übernimmt.
Selbstverständlich überführen wir Ihren verstorbenen Angehörigen auch ins Ausland, wenn Sie dort die Beisetzung wünschen. Die Überführung ins Ausland kann dann mit dem PKW oder mit dem Flugzeug erfolgen. Alle dafür notwendigen Formalitäten bei den Behörden und den Konsulaten übernehmen wir für Sie.